Gottesdienste weiterhin nicht möglich

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Der Krisenstab der Ev. Kirchengemeinde hat in seiner letzten Sitzung am 22.4. beschlossen, dass frühestens zu Pfingsten ein Gottesdienst in einer oder mehreren Kirchen möglich sein könnten.
Es bedarf abschließender Regelungen auf der Ebene der Ev. Kirche in Deutschland in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut und der Landeskirche von Westfalen.
Sehr wahrscheinlich müssen Kirchengemeinden für jeden Gottesdienstraum ein Schutzkonzept erarbeiten, das genehmigt sein muss. 

Bis zum 30. Mai einschließlich sind also Taufen, Trauungen,  Gottesdienste in den Ev. Kirchen in Ibbenbüren nicht möglich.

Die Gemeindehäuser bleiben ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen. 
Der Krisenstab tagt erneut am 19. Mai 2020.