Sie möchten sich engagieren?

Werden Sie Zustifterin oder Zustifter,
verbinden Sie Ihren Namen mit der generationenübergreifenden Aufgabe der Kirchenerhaltung und der Erhaltung des Gemeindelebens vor Ort.

Neben Zustiftungen freut sich die Stiftung über jede Spende.
Spenden werden zeitnah für laufende Aufgaben der Stiftung verwendet.

 

Unsere aktuellen Projekte:

Unterstützen Sie bitte die Neugestaltung der Küche im Haus Ibbenbüren auf Wangerooge, dem Gemeindehaus für alle Generationen auf der Insel. 

oder die Neugestaltung des Kirchgartens der Johanneskirche in Laggenbeck. 

Sie entscheiden!

Wir freuen uns über Ihre Spende an die 
Stiftung Evangelische Kirche in Ibbenbüren 
Kreissparkasse Steinfurt 
DE17 4035 1060 0072 8028 04 
Stichwort: Küche Haus Ibbenbüren oder
Stichwort: Kirchgarten Laggenbeck

DANKE!

 

 

Allgemeine Zustiftung

Sie können Zustifterin oder Zustifter werden und damit das Vermögen, den Grundstock der Stiftung, erhöhen. Ein höheres Grundkapital ermöglicht höhere Zinserträge und damit der Stiftung eine größere Wirksamkeit in der Erfüllung ihrer Stiftungszwecke.

Zweckgebundene Zustiftung – Namensstiftung

Sie können ihre Zustiftung mit einer besonderen Zwecksetzung versehen, z. B. für eine bestimmte Kirche in Ibbenbüren oder für ein bestimmtes Projekt in den Gemeindebezirken, z.B. für die Jugendarbeit oder die Kirchenmusik, und so die Förderung bestimmter Zwecke mit Ihrem Namen verbinden. – Die Stiftung wird die Erträge aus Ihrer Zustiftung nur für diesen Zweck einsetzen.

Stifterdarlehen

Eine besondere Form Ihres Engagements kann auch ein Stifterdarlehen sein:
Sie übergeben der Stiftung eine feste Summe ab 5.000 Euro in der Form eines zinslosen Darlehens, mit der die Stiftung Erträge erwirtschaften kann, die sie für die Stiftungszwecke einsetzt.
Sie können die Darlehenssumme jederzeit wieder zurück erstattet bekommen, sobald Sie die Mittel für Ihre privaten Zwecke einsetzen wollen.

Vermächtnis

Sie können die Stiftung „Evangelische Kirche in Ibbenbüren“ in Ihrem Testament in der Form eines Vermächtnisses bedenken.
Auch hier kann Ihr Name mit einer „Unterstiftung“ und mit einem bestimmten Projekt verbunden werden. 

Spenden

Sie können selbstverständlich jederzeit der Stiftung eine Spende zukommen lassen.
Die Stiftung wird diese in voller Höhe zeitnah für den vorgesehenen Zweck einsetzen.

 

Kreissparkasse Steinfurt  
DE17 4035 1060 0072 8028 04

KD-Bank – Bank für Kirche und Diakonie  
DE62 3506 0190 2000 0540 14